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Strafrecht
Ihr Anwalt für Strafrecht vertritt Ihre Anliegen kompetent

Ein Anwalt für Strafrecht vertritt Ihre Interessen in allen Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren. Im Strafverfahren kommt dem Rechtsanwalt als Verteidiger ein besonders hoher Stellenwert zu.

Als Rechtsanwälte sind wir ein unabhängiges Organ der Rechtspflege und haben daher unseren Mandanten als Berater und Vertreter zur Findung sachgerechter Entscheidungen in allen Verfahrensabschnitten beizustehen.

Kümmern Sie sich frühzeitig um einen Anwalt für Strafrecht

Im Strafverfahren ist die frühzeitige Einschaltung eines Rechtsanwalts bereits im Ermittlungsverfahren in vielen Fällen angezeigt. Rechtsanwalt Christian Ginzel ist als Strafverteidiger tätig, aber auch als Vertreter der Nebenklage und Opferanwalt.

Durch das uns zustehende Recht, Einsicht in die Ermittlungsakten zu nehmen, können wir frühzeitig auf die Entscheidungen der Staatsanwaltschaft und der Gerichte einwirken und unsere Mandanten vor Fehlentscheidungen und Repressalien schützen. Durch geschickte Einflussnahme kann ein Ermittlungsverfahren oft bereits nach kurzer Zeit eingestellt werden.

In geeigneten Fällen kann ein Strafbefehl erwirkt werden, der es Ihnen erspart, sich einer Strafverhandlung vor Gericht zu stellen.

Ihr Anwalt für Strafrecht rät:
Vertrauen Sie uns und unserer Erfahrung

Als Anwälte empfehlen wir jedem Betroffenen eines Bußgeld-, Ordnungswidrigkeiten-, Ermittlungs- oder Strafverfahrens, sich so früh wie möglich an einen Anwalt für Strafrecht zu wenden und einen Strafverteidiger zu beauftragen.

Machen Sie vor Einsichtnahme in die Ermittlungsakte durch den Verteidiger keine Angaben gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft.

Als Verteidiger können wir sachdienliche Beweisanträge stellen, Zeugen benennen und in der Hauptverhandlung befragen, sowie in Ausnahmefällen eigene Ermittlungen anstellen.

In der Hauptverhandlung vor dem Strafgericht ist es unsere Aufgabe als Anwalt für Strafrecht, dafür zu sorgen, dass Ihnen „ein fairer Prozess gemacht wird“. Wir beraten Sie auch über die Chancen eines Berufungs- oder Revisionsverfahrens.

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