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Wer soll das bezahlen Rechtsberatung vom Anwalt: Guter Rat muss nicht teuer sein

Eine Rechtsberatung durch einen Anwalt lohnt sich. Haben Sie es auch schon erlebt, dass sich ein kostenloser Rat bald als sehr teuer erwiesen hat? Das kann Ihnen bei uns nicht passieren. Als Rechtsanwälte haften wir umfassend für unsere Tätigkeit. Unsere Rechtsberatung ist ihren Preis wert!

Mehr Wert

Die Mehrzahl unserer Mandate rechnen wir nach den Gebührentatbeständen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) ab. Ausschlaggebend für die Höhe der Gebühren ist dabei der Streitwert. In außergerichtlichen Angelegenheiten können wir im Einzelfall andere, als die gesetzlichen Gebühren individuell vereinbaren. Wir informieren Sie jederzeit gerne über die möglichen und zulässigen Vergütungsmodelle.

Guter Rat ist mehr wert, als jeder vermeidbare Streit.

Viele, die glauben, sich aufgrund ihrer finanziellen Situation keinen Anwalt leisten zu können, haben möglicherweise Anspruch auf staatliche Unterstützung durch Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe. Wir sind Ihnen schon bei der Beantragung behilflich.

Oft übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten für einen Anwalt

Häufig werden die Gebühren für einen Anwalt durch Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen oder nach der Quote Ihres Obsiegens in dem Rechtsstreit durch die gegnerische Partei getragen.Bei außergewöhnlichen oder langfristigen Aufträgen treffen wir mit unseren Mandanten Honorarvereinbarungen, die entweder pauschal oder nach Stunden abgerechnet werden. Durch unsere moderne und ständig aktualisierte Kanzlei-Software bieten wir Ihnen eine minutengenaue Abrechnung und können Ihnen jederzeit eine Übersicht über die angefallenen Tätigkeiten geben. Gerne informieren wir Sie über Ihre Vorteile einer solchen Vereinbarung in einem persönlichen Gespräch.

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